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Grund- und Ersatzversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die Stromversorgung Angermünde GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom im Netzgebiet der Stadt Angermünde.

Hier können Sie die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung und die StromGVV mit ihren Ergänzenden Bedingungen der Stromversorgung Angermünde GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität im Niederspannungsnetz einsehen.

Die heute gültigen Preise und Versorgungsbedingungen (StromGVV) gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe. Mit dieser Information erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.


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Preise Grundversorgung
Preise "AngerStrom und AngerSpar"
Strom GVV
Ergänzende Bedingungen
- Information
- Preise
Grund- | Ersatzversorgung
Preise
- Stromkennzeichnung
- Elektroinstallateure
- Zählerstandsmeldung
- Anmeldung
Störungsdienst
Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Gas 0172-3965136
Strom 0180-11 555 33
Fernwärme 0172-3965137
. Städtische Werke
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