Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die Gasversorgung Angermünde GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet der Stadt Angermünde.
Hier können Sie die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung und die GasGVV mit ihren Ergänzenden Bedingungen der Gasversorgung Angermünde GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas im Niederdrucknetz einsehen.
Die heute gültigen Preise und Versorgungsbedingungen (GasGVV) gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe. Mit dieser Information erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.
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